International

Mönchengladbach ist fester Bestandteil der EUREGIO und viele ansässige Unternehmen haben internationale Geschäftskontakte. Somit sind wir mit vielfältigen Fragestellungen des internationalen Steuerrechts konfrontiert, die wir gerne für Sie lösen.

Internationale Geschäftsbeziehungen gewinnen für deutsche Unternehmen zunehmend an Relevanz: europäischer Binnenmarkt, Globalisierung und nicht zuletzt digitale Geschäftsmodelle, die vollkommen unabhängig von nationalen Grenzen sind. Neben umsatzsteuerlichen Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Leistungen ergeben sich verstärkt bilanz- und ertragsteuerliche Problemstellungen bei Auslandsbeziehungen. Aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten entdeckt die Finanzverwaltung den Bereich des internationalen Steuerrechts zunehmend als Angriffsfläche in Betriebsprüfungen. Hier kann es zu signifikanten Steuernachzahlungen und –zuschlägen kommen, wenn Unternehmen nicht vorbereitet sind und die Herausforderungen unterschätzen. Wir unterstützen Sie:

  • Gestaltung und Beratung zu unternehmerischen Auslandsaktivitäten, bspw. die Gründung einer Betriebsstätte im Ausland oder die Gründung von Tochtergesellschaften. Gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern (Steuerberater, Rechtsanwälte) erarbeiten wir die passende und steueroptimierte Lösung für Ihr Unternehmen.
  • Transferpreise: Auslandsbeziehungen müssen sich immer am Drittvergleich messen lassen (armth’s length principle). Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von angemessen Transferpreisen und der Erstellung von Transferpreisdokumentationen.
  • Ganzheitliche steuerliche Beratung von inländischen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne bzw. Gesellschafter: Wir erledigen für Sie die regelmäßige Erstellung der Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter. Wir erstellen die erforderlichen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Die Kommunikation kann vollständig in Englisch erfolgen.
  • Steuerliche Betreuung von entsendeten Mitarbeitern in Deutschland

Internationale Partner, Fremdkapitalgeber oder Gesellschafter verlangen Informationen, die sie verstehen. Die internationale Sprache der Finanzinformationen sind die internationalen Rechnungslegungsstandards, allen voran die IAS bzw. IFRS. Aufgrund langjähriger Tätigkeit im internationalen Umfeld verfügen wir über weitreichende und vor allem praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der internationalen Rechnungslegung. Wir unterstützen Sie:

  • Erstellung von Jahres- oder Konzernabschlüssen nach IFRS sowie von Konzernberichtspaketen (reporting packages) nach Konzernvorgaben.
  • Implementierung von internationalen Rechnungslegungsstandards, bspw. die Einführung und Erstanwendung der IFRS in Ihrem Unternehmen.
  • Fachliche Unterstützung der Unternehmensleitung und Finanzbuchhaltung bei allen Fragen zur internationalen Rechnungslegung (IFRS, US-GAAP), bspw. durch gezielte Abnahme von einzelnen Tätigkeiten, Stellungnahmen/Gutachten zu bestimmten Themenbereichen oder die Schulung von Mitarbeitern.

Als Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen grds. Ihre gesamten Einkünfte der deutschen Steuer. Gleichwohl werden ausländische Einkünfte auch von anderen Staaten besteuert und es kann zu einer Doppelbesteuerung kommen. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, unterliegen zumindest sämtliche inländischen Einkünfte der deutschen Steuer. Auch hier kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Eine vorausschauende steuerliche Gestaltung sowie die kluge Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen kann Ihre Steuerlast erheblich senken. Wir unterstützen sie:

  • Steuerberatung zu ausländischen Sachverhalten und Einkünften, bspw. ausländischen Immobilien/Grundbesitz, Wertpapieren oder sonstigem Vermögen. Gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern (Steuerberater, Rechtsanwälte) helfen wir Ihnen, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und so Ihre gesamte Steuerbelastung zu senken.
  • Erfüllung der deutschen steuerlichen Pflichten von beschränkt Steuerpflichtigen ohne Wohnsitz in Deutschland, insb. die Erstellung von Steuererklärungen.
  • Grenzpendler: Als sog. „Grenzgänger“ gelten bestimmte steuerliche Ausnahmeregelungen und Sie können durch Wahlrechte von steuerlichen Privilegien profitieren. Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die optimale Lösung für Sie.

Dipl.-Wi.jur (FH) Markus Coletti
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Fon: 02161 4644-0
m.coletti@kb-mg.de