Testamentsvollstreckung

Sie möchten vermeiden, dass es unter Ihren Angehörigen zu Erbschaftsstreitigkeiten über den jeweiligen Anspruch am hinterlassenen Vermögen kommt. Hierzu haben Sie bei guter Beratung rechtzeitig ein Testament verfasst und eine Ihren Wünschen entsprechende und subjektiv gerechte Aufteilung des Nachlasses vorgenommen. Dennoch könnten die Erben mit der Erbauseinandersetzung überfordert sein. Die Aufteilung des Nachlasses durch einen objektiven Dritten ist in diesen Fällen oftmals hilfreich

Die Entlastung der Erben durch die Erfüllung formgebundener Auflagen (Grundbuchangelegenheiten, Kontoauflösung, etc.) , die Prüfung und Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass, der Schutz des Erbes vor dritten Gläubigern und die finanzielle Sicherung der Familie sind weitere Aufgaben die wir als Testamentsvollstrecker für Sie gerne übernehmen.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?  In der Regel gilt, dass je größer das Vermögen ist und je mehr Erben vorhanden sind, desto sinnvoller ist die Testamentsvollstreckung. Dies ist in jedem Fall bei umfangreichem Grundbesitz oder Gesellschaftsanteilen der Fall. Aber auch als allein stehende Person  können Sie sich eines Testamentsvollstreckers bedienen um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen auch nachhaltig der von Ihnen gewünschten Verwendung unterliegt und z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Einrichtungen weiterhin unterstützt werden.

Sie haben Fragen zur Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung? Wir beraten Sie gerne.

Dipl.-Kfm. Dirk Kniebaum
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Fachberater für Testamentsvollstreckung
und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

Fon: 02161 4644-0
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